Privatpersonen

Arbeitnehmer, Vermieter, Sparer, Spekulanten und Rentner

Beim Arbeitnehmer erfolgt die Entrichtung der Einkommensteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren, d. h. der Arbeitgeber behält, die sich unter Berücksichtigung von Familienstand, Anzahl der Kinder und evtl. auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge errechnende Lohnsteuer vom monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt diese für ihn ans Finanzamt ab.

Da hierbei den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen nur ganz grob Rechnung getragen wird, hat er die Möglichkeit nach Ablauf des Kalenderjahrs durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, in der ein sehr umfangreiches Spektrum von Einzelfallregelungen Berücksichtigung findet, unter Umständen eine Steuerrückerstattung zu erhalten.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und erstellen für Sie, unter Ausschöpfen sämtlicher rechtlich zulässigen Abzugsmöglichkeiten, diese Steuererklärung.

Unser privatpersonenbezogenes Leistungsangebot ist vielfältig und umfasst insbesondere auch:

  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung d.h. durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ermäßigt sich der monatliche Lohnsteuerabzug vom Gehalt bereits im Vorfeld.

  • die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

  • die Vertretung im außergerichtlichen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und im gerichtlichen Klageverfahren vor dem Finanzgericht

  • das Fertigen von Stundungs- und Erlassanträgen

  • Beratung bei beabsichtigter Vermögensübergabe. Wegen der Komplexität dieser Thematik, der Vielfältigkeit der Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerlicher Auswirkung sollte vor dem Gang zum Notar immer der Gang zum Steuerberater stehen.

 

 

Wir helfen gerne weiter

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